Das Angebot „Ambulant begleitetes Wohnen“ richtet sich an Menschen, die Anspruch auf ambulante Leistungen nach dem SGB IX und SGB XII haben. Zu unserem Leistungsspektrum zählen die ambulante Hilfe für Menschen mit seelischer Behinderung oder/und (chronischer) Suchterkrankung sowie die ambulante Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Ambulante Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder/und (chronischer) Suchterkrankung – ambulant begleitetes Wohnen nach §§ 123 ff SGB IX im Lühlerheim
Ambulante Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
Das Angebot richtet sich an Erwachsene mit
- einer psychischen bzw. seelischen Behinderung oder/und
- einer Suchterkrankung.
Wir bieten diese Leistung vorrangig im rechtsrheinischen Teil des Kreises Wesel an.
- Im Lühlerheim bieten wir zwei Möglichkeiten des „Ambulant begleitete Wohnens“ an:
- in einem Appartement (Einraumwohnung mit Bad) im sog. „Bohnekamp-Haus“ auf dem Einrichtungsgelände
- in eigener Wohnung oder Wohngemeinschaft außerhalb der Einrichtung – gemeindeintegriert in einer Stadt oder Gemeinde im Einzugsgebiet
- Die Tagesstrukturangebote und Freizeiteinrichtungen in Lühlerheim stehen dem Klienten nach Absprache und Möglichkeit offen.
- Im Tagesstrukturbereich bieten wir in bestimmten Berufsfeldern Praktika zur Orientierung, Vorbereitung oder zum (Wieder)Einstieg in eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit an. Auch eine sogenannte Belastungserprobung ist durchführbar.
- Jeder Klient wird von einem Bezugsmitarbeiter begleitet und bei alltäglichen, persönlichen sowie psychosozialen Fragen und Problemen unterstützt. Art und Umfang der Hilfestellung werden in einem gemeinsam erarbeiteten Hilfeplan festgelegt. Dabei stehen die „Hilfe zur Selbsthilfe“ und die persönlichen Stärken des Klienten im Vordergrund.
- „Ambulant Unterstütztes Wohnen“ ist ein aufsuchendes Angebot: Der Klient entscheidet selbst, welche Hilfen er in Anspruch nimmt und ob er Besuchskontakte in seiner Wohnung oder seinem Wohnumfeld wünscht.
- In Krisensituationen kann der Umfang der Betreuung entsprechend angepasst werden. Bei Bedarf ziehen wir Beratungsstellen, Fachdienste, Ärzte, Therapeuten oder sonstige Kooperationspartner unterstützend hinzu.
Die Mitarbeiter*innen unseres Fachdienstes bieten dem Leistungsberechtigen begleitende Hilfen zur Bewältigung folgender Aufgaben und Problemstellungen an:
- Aufbau und Aufrechterhaltung eines (weitestgehend) eigenständigen Lebens (auch im Anschluss an einen stationären Wohnheimaufenthalt)
- Begleitung bei der Organisation des eigenen Einzugs und Erhalt der eigenen Wohnung
- individuelle Lebensplanung
- Haushaltsorganisation
- Alltagsbewältigung außerhalb der Wohnung
- sinnvolle Freizeitgestaltung (im Rahmen der Präventionsarbeit)
- Behandlung gesundheitlicher Probleme allgemein
- Behandlung gesundheitlicher Probleme infolge psychischer Belastungen und Suchtmittelmissbrauch
- Bearbeitung der Suchtproblematik
- Aufnahme, Gestaltung und Pflege sozialer Beziehungen
- Umgang mit Konflikten im sozialen Bezugssystem
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Gruppenangebote, begleitete Besuche von Konzerten, Brauchtumsveranstaltungen, Vermittlung in Bildungsangebote u.a.)
- berufliche Wiedereingliederung (Vermittlung in Berufspraktika, Ausbildungsangebote, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen u.a.)
- Anbindung an Fachstellen bei finanziellen Probleme/Schuldenregulierung
- Regelung von Behördenangelegenheiten
- Erarbeitung eines individuellen Kriseninterventionskonzeptes zur Bewältigung von Krisensituationen
Im Krankheitsfall halten wir über Krankenbesuche zu Hause oder im Krankenhaus Kontakt zum Leistungsberechtigen (im Rahmen der bewilligten Fachleistungsstunden).
Das ambulante Betreuungsangebot begleitet den*die Leistungsberechtigten auf dem Weg zu einer selbstständigen Lebens- und Alltagsgestaltung in seiner*ihrer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft. Die Aktivierung vorhandener Ressourcen und der Erwerb neuer Alltagskompetenzen befähigen den*die Leistungsberechtigte*n u.a. sich selbst zu versorgen, den Haushalt zu führen und soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen.
In der Regel erfolgt die Kostenzusage für ein Jahr im Rahmen einer definierten Anzahl von Fachleistungsstunden pro Woche. Maßgeblich ist jedoch der individuelle Unterstützungsbedarf in Abhängigkeit vom jeweiligen Entwicklungsverlauf. Der Erstantrag sowie die halb- oder jahresweise Verlängerung der Maßnahme werden vom Dienst beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt.
Kontaktdaten
Adresse Dienststelle in Voerde:
Bahnhofstraße 144a
46562 Voerde
Tel.: 02855 – 59 38 660
meike.flohr@luehlerheim.de oder
abw@luehlerheim.de
Ambulant Unterstütztes Wohnen nach §§ 67 ff SGB XII im Lühlerheim
Ambulante Hilfen für Menschen, mit seelisch Behinderung oder/und (chronischer) Suchterkrankung
Das Angebot richtet sich an Erwachsene,
- deren aktuelle Lebenslage durch besondere soziale Schwierigkeiten geprägt ist
- die durch stationäre Hilfen im Bereich „Resozialisierung“ zum Wechsel in eine ambulant begleitete Wohnform befähigt werden konnten
Wir bieten diese Leistungen vorrangig im rechtsrheinischen Teil des Kreises Wesel an.
- Im Lühlerheim bieten wir zwei Möglichkeiten des „Ambulant begleiteten Wohnens“ an:
- in einem Appartement (Einraumwohnung mit Bad) im sog. „Bohnekamp-Haus“ auf dem Einrichtungsgelände
- in eigener Wohnung oder Wohngemeinschaft außerhalb der Einrichtung – gemeindeintegriert in einer Stadt oder Gemeinde im Einzugsgebiet
- Die Tagesstrukturangebote und Freizeiteinrichtungen im Lühlerheim stehen der*m Leistungsberechtigen nach Absprache und Möglichkeit offen.
- Im Tagesstrukturbereich bieten wir in bestimmten Berufsfeldern Praktika zur Orientierung, Vorbereitung oder zum (Wieder)Einstieg in eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit an. Auch eine sog. „Belastungserprobung“ ist durchführbar.
- Jede*r Leistungsberechtigen wird von einem Bezugsmitarbeiter*in begleitet und bei alltäglichen, persönlichen sowie psychosozialen Fragen und Problemen unterstützt. Art und Umfang der Hilfestellung werden in einem gemeinsam erarbeiteten Hilfeplan festgelegt. Dabei stehen die „Hilfe zur Selbsthilfe“, die Befähigung unter der Berücksichtigung der persönlichen Stärken der*s Leistungsberechtigen im Vordergrund.
- „Ambulant begleitetes Wohnen“ ist ein aufsuchendes Angebot: Die*Der Leistungsberechtige entscheidet selbst, welche Hilfen er in Anspruch nimmt.
- In Krisensituationen kann der Umfang der Betreuung entsprechend angepasst werden. Bei Bedarf ziehen wir Beratungsstellen, Fachdienste, Ärzte*innen, Therapeuten*innen oder sonstige Kooperationspartner*innen unterstützend hinzu.
Die Mitarbeiter*innen unseres Fachdienstes bieten dem Leistungsberechtigen begleitende Hilfen zur Bewältigung folgender Aufgaben und Problemstellungen an:
- Aufbau und Aufrechterhaltung eines (weitestgehend) eigenständigen Lebens (auch im Anschluss an einen stationären Wohnheimaufenthalt)
- Begleitung bei der Organisation des eigenen Einzugs und Erhalt der eigenen Wohnung
- individuelle Lebensplanung
- Haushaltsorganisation
- Alltagsbewältigung außerhalb der Wohnung
- sinnvolle Freizeitgestaltung (im Rahmen der Präventionsarbeit)
- Behandlung gesundheitlicher Probleme allgemein
- Behandlung gesundheitlicher Probleme infolge psychischer Belastungen und Suchtmittelmissbrauch
- Bearbeitung der Suchtproblematik
- Aufnahme, Gestaltung und Pflege sozialer Beziehungen
- Umgang mit Konflikten im sozialen Bezugssystem
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Gruppenangebote, begleitete Besuche von Konzerten, Brauchtumsveranstaltungen, Vermittlung in Bildungsangebote u.a.)
- berufliche Wiedereingliederung (Vermittlung in Berufspraktika, Ausbildungsangebote, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen u.a.)
- Anbindung an Fachstellen bei finanziellen Probleme/Schuldenregulierung
- Regelung von Behördenangelegenheiten
- Erarbeitung eines individuellen Kriseninterventionskonzeptes zur Bewältigung von Krisensituationen
Im Krankheitsfall halten wir über Krankenbesuche zu Hause oder im Krankenhaus Kontakt zum Leistungsberechtigen (im Rahmen der bewilligten Fachleistungsstunden).
Das ambulante Betreuungsangebot unterstützt den Klienten auf dem Weg zu einer selbstständigen Lebens- und Alltagsgestaltung in eigener Wohnung oder in Wohngemeinschaft. Die Förderung vorhandener und der Erwerb neuer Alltagskompetenzen versetzen ihn in die Lage, sich selber zu versorgen, seinen Haushalt zu führen und soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen.
In der Regel erfolgt die Kostenzusage für ein Jahr im Rahmen einer definierten Anzahl von Dienstleistungsstunden pro Woche. Maßgeblich ist jedoch der individuelle Unterstützungsbedarf in Abhängigkeit vom jeweiligen Entwicklungsverlauf. Der Erstantrag sowie die halb- oder jahresweise Verlängerung der Maßnahme werden vom Dienst beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt.
Kontaktdaten
Adresse Dienststelle in Voerde:
Bahnhofstraße 144a
46562 Voerde
Tel.: 02855 – 59 38 660
meike.flohr@luehlerheim.de oder
abw@luehlerheim.de