Unsere Grundsätze

Der Kern unserer Grundsätze: Im Lühlerheim leisten wir qualifizierte Hilfe zur Selbsthilfe. Unseren Klienten begegnen wir dabei mit Respekt und Verständnis für ihre besondere Lebenssituation.

Ihre Ziele sind unsere Ziele

Neben Maßnahmen zur Existenzsicherung stellen wir vielfältige Unterstützungsleistungen bereit, die Ihnen dabei helfen können,

  • das Auftreten von Notlagen zukünftig zu vermeiden,
  • soziale Ausgrenzung zu überwinden,
  • den Weg zurück in die Gemeinschaft zu wagen und
  • eine nachhaltige Verbesserung Ihrer bislang problematischen Lebenssituation mutig anzupacken.

Manche Klienten trauen es sich ein selbstverantwortetes Leben in eigener Wohnung (zunächst) nicht mehr zu. Zu schwierig war die Bewältigung des Alltags, zu negativ die dabei in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen. Dann könnte ein Ziel die Aufnahme im betreuten (stationären) Wohnbereich des Lühlerheims sein: ein Ort, an dem man sich sicher und zuhause fühlen darf – für einen bestimmten Zeitraum: das können wenige Wochen, einige Monate, Jahre, ggf. auch dauerhaft sein. Auch das ist ein Aufbruch in ein neues, besseres Leben.

Sie stehen im Mittelpunkt

Sie entscheiden, wohin der Weg Sie führt! Dazu kümmern wir uns zunächst um Ihre Gesundheit und verschaffen uns Klarheit über Ihre aktuelle Situation mit allen Belastungen. Mit Ihnen gemeinsam erarbeiten wir im nächsten Schritt einen Hilfeplan, der auf Ihren Wünschen und Vorstellungen, Ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten aufbaut.

Persönlich & respektvoll

Bei Ihrer Aufnahme stellen wir Ihnen einen Mitarbeiter des Sozialen Dienstes als persönlichen Ansprechpartner und Begleiter für alle Belange zur Seite. Unser Prinzip: für Sie da sein, Sie ansprechen und motivieren, Sie zur Nutzung von Angeboten und Gemeinschaftsaktivitäten einladen – ohne  aufdringlich zu sein und Ihr Entscheidungsrecht respektierend.

Ohne Sie geht’s nicht

Sie sind sich Ihrer schwierigen Situation bewusst und wissen, dass Sie für eine positive Veränderung professionelle Unterstützung benötigen. Sie sind bereit, diese Hilfe anzunehmen und zuzulassen. Und Sie wollen nach besten Kräften an der Verbesserung Ihrer Lebenslage mitwirken. Das schließt auch die Bereitschaft ein, eine sinnstiftende Tätigkeit aufzunehmen und unterschiedliche Bedürfnisse innerhalb der Bewohnergemeinschaft zu akzeptieren.

Nach diesen Prinzipien arbeiten wir

Klientenorientierung

Als Klienten sind Sie unser Auftraggeber. Wir verstehen uns als Unterstützer und Aktivierende. Inhalt und Ausgestaltung der Hilfen richten sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen, Interessen und Vorstellungen. Sofern Sie sich ein Angebot wünschen, das wir nicht vorhalten, prüfen wir Eignung und Machbarkeit und bieten es nach Möglichkeit an. 

Konzentration auf die Ressourcen

Ebenso wie jeder Mensch Ideen für sein Leben hat, hat er auch Entwicklungspotenzial. Daher konzentrieren wir unsere Hilfen auf Ihre individuellen Fähigkeiten und Stärken. Als weitere mögliche Kraftquellen haben wir auch Ihr soziales Bezugssystem und Ihr Umfeld im Blick. Was eine Ressource sein kann, bestimmen Sie selbst.

Eigeninitiative und Selbsthilfe

Wir unterstützen Sie dabei, eigene Möglichkeiten zu aktivieren und selbst Maßnahmen zu ergreifen, um Ihren Vorstellungen im konkreten Alltag schrittweise näherzukommen.

Selbstbestimmung und Partizipation

Jeder Klient hat das Recht auf Selbstbestimmung. Das heißt, Sie entscheiden selbst, welche Hilfe Sie annehmen oder ablehnen. Sie stehen im Mittelpunkt des Planungsprozesses und legen unter Berücksichtigung Ihrer Potenziale mit uns gemeinsam die Ziele fest.

 

Selbstbestimmung hat jedoch auch Grenzen: nämlich dann, wenn die Durchsetzung von Eigeninteressen des Wohlbefinden anderer beeinträchtigt und die Gemeinschaft gefährdet.

 

Selbstbestimmung beinhaltet Selbstverantwortung. Dazu gehört auch die Verpflichtung zur Mitwirkung am Hilfeprozess. Lehnen Sie etwa die Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst oder die Aufnahme einer tagesstrukturierenden Tätigkeit unbegründet sowie durchweg ab und zeigen Sie keinerlei Bereitschaft zu einer Ihnen möglichen Mitwirkung, sehen wir den Hilfeprozess gefährdet und Ihren Anspruch auf Sozialleistungen und Hilfestellung in unserer Einrichtung als verwirkt.

Privatsphäre

Als Klient haben Sie ein Recht auf einen geschützten Raum für sich, in den Sie sich zurückziehen können, und wo Ihr Schutz gewährleistet ist.

Normalitätsprinzip

Wir wollen Ihre soziale Ausgrenzung durch den Aufenthalt bei uns nicht verstärken. Daher versuchen wir, die Rahmenbedingungen des Lebens in unserer Einrichtung so weit wie möglich dem außerhalb üblichen Alltag anzugleichen.

Rechtansprüche, welche Ihnen soziale Teilhabe und Lebensnormalität ermöglichen sollen (wie z.B. ALG I/II, SGB IX u.a.) bleiben Ihnen während Ihres Aufenthalts im Lühlerheim erhalten.     

Individualitäts- und Bedarfsdeckungsprinzip

Im Lühlerheim gibt es kein pauschales, für alle Klienten gleichartiges „Hilfepaket“. Stattdessen richtet sich jedes Angebot nach Ihrer der individuellen Notlage, Ihren Bedürfnissen sowie Ihren konkreten Potenzialen und Ressourcen.

Sozialarbeit als Rechtsverwirklichung

Unsere Unterstützung ist kein Almosen, sondern eine professionelle Dienstleistung, auf die Sie als Klient einen Rechtsanspruch haben – unabhängig von den Gründen, die zu Ihrer Notlage geführt haben. Auch bei sog. „eigenem Verschulden“ gilt dieser Anspruch. Ein wesentlicher Teil unserer Hilfe besteht darin, Sie über Ihre Rechte (gemäß Sozialgesetzbuch) aufzuklären und bei der Durchsetzung gegenüber den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen. Diese Dienstleistungen erbringen speziell qualifizierte und erfahrene sozialarbeiterische/ sozialpädagogische Fachkräfte.

Rechtsverbindlichkeit

Die Beziehung zwischen Ihnen als Leistungsempfänger, dem Lühlerheim als Leistungsanbieter und dem zuständigen Leistungsträger der Maßnahme regeln wir eindeutig und rechtsverbindlich, indem wir mit Ihnen so wie mit jedem Klienten einen Betreuungsvertrag abschließen, der die persönlichen Hilfen, das Wohnen und Zusammenleben in der Einrichtung konkret regelt. Die Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil dieses Vertrags.

Verweise, Abmahnungen und Kündigungen erfolgen schriftlich durch die Einrichtungsleitung; erforderlichenfalls leitet diese auch ordnungsrechtliche Maßnahmen ein.