Resozialisierungshilfen nach §§ 67 ff SGB XII im Lühlerheim
Leistungen, besondere Angebote, Ziele und Kosten: Resozialisierungshilfen für wohnungslose Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten im Überblick.
Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
Volljährige wohnungslose oder akut von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen und Männer mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in prekärer Lebenssituation, psychosozialen und/oder seelischen Problemen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Spiel), ggf. auch nach Haftentlassung.
Im Bereich „Resozialisierungshilfen“ stehen im Lühlerheim 51 Wohnplätze zur Verfügung – in einem Wohnheim und in Wohngemeinschaften in verschiedenen Wohnhäusern auf unserem Gelände. Jeder Klient wohnt bei uns in einem möblierten Einzelzimmer mit TV mit Zugang zu einer Küche sowie verschiedenen Aufenthaltsräumen zur gemeinschaftlichen Nutzung. Der Schutz ihrer Privatsphäre ist in jedem Fall gesichert. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit zur Selbstversorgung mit Trainingscharakter.
Folgende Hilfen sind eingeschlossen:
- sozialarbeiterische Begleitung
- Gesundheitsfürsorge
- Tagesstrukturangebote
- Vollverpflegung einschl. Wäschepflege und Zimmerreinigung
- Selbstversorgung
- Freizeitgestaltung
- HilfeNetz Lühlerheim
- Möglichkeit abstinentes Wohnen
- Tagesstrukturangebote auf Prämienbasis
- seelsorgliche Begleitung
- Urlaubsfreizeit
- Einkaufsmöglichkeit in der Einrichtung
- öffentliches Café
- Fahrdienst
Ein multiprofessionelles Team aus Sozialarbeitern/Sozialpädagogen, Krankenpflegern, Familienpflegerin, Arbeitsanleitern, Hauswirtschaftskräften und einem Seelsorger unterstützt den Klienten dabei, neue Lebensperspektiven außerhalb der Einrichtung zu entwickeln und zu verwirklichen. Art, Umfang und Ziel der Hilfen ergeben sich aus dem persönlichem Bedarf und seinen individuellen Möglichkeiten. Ausgangspunkt der gemeinsamen Hilfeplanung sind immer die Fähigkeiten und Stärken, Vorstellungen und Wünsche des Klienten.
Grundsätzlich richten sich Betreuungsinhalt und Aufenthaltsdauer nach dem persönlichen Hilfebedarf. Die Kosten übernimmt der (über)örtliche Sozialhilfeträger gemäß §§ 67 ff SGB XII in der Regel für eine Dauer von (zunächst) sechs Monaten. Der Erstantrag sowie Anträge zur Weiterführung der Maßnahme werden durch die Einrichtung gestellt.
Ihre Ansprechpartner:
- Mitarbeiter der Abteilung Soziale Dienste/Resozialisierung